AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ETSchweiz Consulting GmbH
1. Geltung und Anwendung der AGB
Für den Geschäftsverkehr mit ETSchweiz Consulting GmbH, nachstehend einfachheitshalber ETSchweiz genannt, gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit ETSchweiz verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
2. Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden
Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter von ETSchweiz aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für ETSchweiz abzuschliessen.
3. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen
3.1. Die von ETSchweiz angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.
Sollte sich eine Lieferung über einen von ETSchweiz ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen ETSchweiz in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. ETSchweiz kann für Verlust oder Schaden durch eine Verspätung bei der Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen oder jeder anderen Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung nicht haftbar gemacht werden.
3.2. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen ETSchweiz zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
3.3. ETSchweiz wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
4. Angebote und Preise
4.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind auf Anfrage erhältlich, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
4.2. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von ETSchweiz verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und ab Lager von ETSchweiz. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten. Die Portokonditionen sind in den „Transportkonditionen“ definiert, welcher integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
5. Abnahme und Prüfung (DOA)
5.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehenden Schadenprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Spediteur visieren lassen muss.
5.2. Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen.
5.3. Mängel nach Ziff. 5.1 und 5.2 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 5.4 aufgeführten Gewährleistungen zur Folge.
5.4. Im Gewährleistungsfall ist ETSchweiz nach ihrer Wahl berechtigt:
- gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern,
- den Kaufpreis zurückzuerstatten
- den Artikel neuwertig zu reparieren
- oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.
5.5. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nichterkennbar.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Mit dem Versand bzw. der Abholung der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
7. Zahlungskonditionen
7.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von ETSchweiz 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. ETSchweiz kann einen Verzugszins in Höhe von 5 % geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.
7.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ETSchweiz ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von ETSchweiz angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist ETSchweiz berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.
7.4. Alle Forderungen von ETSchweiz, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von ETSchweiz nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von ETSchweiz an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, ETSchweiz zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
7.5. Auf Verlangen von ETSchweiz tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von ETSchweiz gelieferten Produkte zahlungshalber an ETSchweiz ab (Art. 164ff.OR).
7.6. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. ETSchweiz behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die von ETSchweiz gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von ETSchweiz, bis ETSchweiz den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. ETSchweiz ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentums-Vorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen ETSchweiz umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
8.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von ETSchweiz gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
9. Rücksendung von Produkten
9.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von ETSchweiz und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen. Für C-Produkte (Beschaffungsprodukte, wird in der Offerte und Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt), geöffnete Software und Sales Out Produkte ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
9.2. ETSchweiz behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
9.3. Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von ETSchweiz veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. ETSchweiz behält sich ausserdem vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
10. Kreditlimite/Informationspflicht
10.1. Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich ETSchweiz vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.
10.2. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend ETSchweiz bekannt zu geben.
11. Garantie
11.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ETSchweiz keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
11.2. Die Gewährleistung von ETSchweiz für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber ETSchweiz und dem Hersteller/ Lieferanten. Die einzige Pflicht von ETSchweiz besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
11.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
11.4. Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung ETSchweiz schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
- a) unzulängliche Wartung;
- b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
- c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
- d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
- e) natürliche Abnutzung;
- f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
- g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
- h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden)
sowie andere Gründe, welche weder von ETSchweiz noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.5. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von ETSchweiz bzw. vom jeweiligen Hersteller /Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
12. Haftung
12.1. ETSchweiz haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von ETSchweiz oder den von ETSchweiz beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
12.2. In keinem Fall schließt die Haftung von ETSchweiz besondere, indirekte, zufällige oder Folgeverluste oder -schäden ein, selbst wenn ETSchweiz von der Möglichkeit eines solchen potentiellen Verlustes oder Schadens informiert werden sollte
12.1. Jede weitergehende Haftung von ETSchweiz, deren Hilfspersonen und der von ETSchweiz beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden. Für die Sicherung von Daten, Aufrechterhaltung des Betriebes, Reservegeräte und Recovery ist stets der Kunde verantwortlich.
12.2. ETSchweiz verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
13. Patente und andere Schutzrechte
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde ETSchweiz schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. ETSchweiz wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet ETSchweiz gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
14. Wiederausfuhr
Die von ETSchweiz vertriebenen Produkte unterliegen den US- und den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen.
Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
15. Software
15.1. Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der von ETSchweiz gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
15.2. Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
16. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die ETSchweiz-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit ETSchweiz zu verwenden.
17. Herstellerreporting, Datenschutz
17.1. Der Kunde anerkennt, dass ETSchweiz im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.
17.2. Des Weiteren ist der Kunde einverstanden, dass ETSchweiz kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von ETSchweiz beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.
18. Übertragung
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von ETSchweiz übertragen werden.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN Übereinkommen über den internationalen Warenkauf. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Oberentfelden AG. Gültig ab Juli 2008.